Wenn das Geld nicht reicht


BAB Berufsausbildungsbeihilfe

Wenn das Lehrlingsgehalt nicht ausreicht, gewährt die Agentur für Arbeit eine staatliche Unterstützung.
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) soll Ihnen also trotz knapper Kasse eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Maßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses ermöglichen.

Allerdings ist die Vergabe an eine Reihe von Bedingungen geknüpft:

• Gefördert wird in der Regel nur die erste Ausbildung
• Es muss sich um eine staatlich anerkannte Ausbildung handeln
• Wenn Sie noch Minderjährig sind, erhalten Sie nur dann BAB, wenn Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt liegt (rund eine Stunde für jeden Weg). Diese Voraussetzung muss allerdings nicht erfüllt werden, wenn Sie aus schwer zumutbaren sozialen Gründen nicht zu Hause wohnen können
• Das Einkommen der Eltern und Ihr Einkommen werden bei der Berechnung von BAB berücksichtigt

BAB wird als Zuschuss gezahlt. Sie müssen sie daher nicht zurückbezahlen.
Antrag ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.


Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen