Wie wärs mit einem Mittagessen in der Schulmensa?

Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben jetzt einen verbesserten Anspruch auf Bildung und aufs Mitmachen.

Für welche Leistung ist ein Zuschuss möglich?
• Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
• Lernförderung
• Schulausflüge und Klassenfahrten
• Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
• Schülerbeförderung

Wer ist Leistungsberechtigt?

Kinder von Eltern
die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Leistungen:
Anträge und weiteres auf der Homepage des Jobcenter im Landkreis Konstanz unter ANTRAGSTELLUNG, Bildung und Teilhabe
Antragformular für Leistungen für Bildung und Teilhabe öffnen Antrag finanzielle Hilfen.pdf

Kinder von Eltern
die Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sowie Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG oder nach § 6 AsylbLG sind:
haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Leistungen:
Anträge und weiteres auf der Homepage des Landratsamts Konstanz unter Verwaltung, Ämter, Sozialamt unter Bildungs- und Teilhabepaket

Wer kann diese Leistungen auf Antrag erhalten?
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.

Weitere Informationen für den Landkreis Konstanz, auch zu Hilfen beim ausfüllen der Anträge
durch AWO, Caritas und Diakonie finden Sie hier:  
Infokampagne BTP.pdf